Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V. Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V.

Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V. - Vereinsleben und Kameradschaft

Kapitel 6

Vereinsleben und Kameradschaft

Das Reichsbanner lebt seine Werte und Überzeugungen nach außen wie nach innen. Die Mitgliedschaft im Reichsbanner steht daher jeder Person offen, die sich zur Satzung und diesem Grundsatzprogramm bekennt. Im Sinne der Kameradschaft unter Demokratinnen und Demokraten benachteiligen oder bevorzugen die Mitglieder des Reichsbanners niemanden aufgrund des Geschlechtes oder der Wahl des Geschlechtes, der Abstammung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung.

Die Kameradinnen und Kameraden des Reichsbanners benutzen unter sich die historischen Grußformeln „Frei Heil!“ und „Freiheit!“. Wir sind uns bewusst, dass diese Grußformeln Ausdruck eines anderen Zeitgeschmacks sind und Erinnerungen an den nationalsozialistischen Gruß wecken können. Wir sind aber nicht bereit, uns die Traditionen unseres demokratischen Verbandes von den Geistern des Nationalsozialismus austreiben zu lassen.

Ebenso benutzen wir unter uns die Anrede „Kamerad“ und Kameradin“ und bringen dadurch ein besonderes Vertrauensverhältnis der Mitglieder untereinander zum Ausdruck wie auch den Willen, füreinander einstehen zu wollen. Andererseits erinnern wir dadurch an die Tradition des Reichsbanners, das als damaliger „Bund der republikanischen Kriegsteilnehmer“ wesentlich von Frontsoldaten des Ersten Weltkrieges aufgebaut wurde, und dessen Mitglieder auch heute noch aufrechte, tapfere Demokraten sein wollen und die bereit sind, im Notfall für die Demokratie einzustehen.

Wir verlangen von unseren Mitgliedern, fest auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Vereinsschädigendes Verhalten, die gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts, das öffentliche Eintreten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Bundesrepublik Deutschland, ihre Einrichtungen oder Symbole oder die rechtskräftige Verurteilung wegen aus rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven begangenen Straftaten führt gemäß der Bundessatzung zum umgehenden Vereinsausschluss. Wir dulden niemanden in unseren Reihen und nehmen niemanden als Mitglied auf, der sich nicht gemäß und im Sinne der Satzung und dieses Grundsatzprogrammes verhält.